Eine Mitarbeiterin meldet ihre Schwangerschaft. Was für die werdenden Eltern ein freudiges Ereignis ist, ist für den Arbeitgeber der Frau oftmals ein harter Schlag: Ausfall einer eingearbeiteten Kraft, Kündigungsschutz, Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Elternzeit und vieles andere. Diese Rechte der Arbeitnehmer haben eine aus betrieblicher Sicht oftmals bedrohlichere Wirkung als eine klare Kündigung.
In den letzten Jahren haben aber viele Unternehmen erkannt, dass es sich durchaus lohnt in Familienfreundlichkeit zu investieren. Ausgesprochen gut ausgebildete und berufserfahrene Mitarbeiterinnen wollen viele Arbeitgeber nicht ziehen lassen, wenn diese eine Familie gründen. Viele Frauen fordern heute auch stärker als in früheren Zeiten ein, Berufstätigkeit und Familie miteinander verbinden zu können. Und immer mehr Väter verlassen inzwischen zeitweise das Unternehmen, um sich aktiv um ihren Nachwuchs zu kümmern: Seit Einführung des Elterngeldes zum 1.1.2007 ist der Anteil der Elterngeld-/-zeitanträge von Männern bereits von 3,5 % auf 10 % gestiegen. Und dieser Anteil wird weiter steigen, denn es gibt noch viele Männer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, es aber nicht wagen, weil sie berufliche Nachteile befürchten.
Familienfreundlichkeit – was bringt das?
Wirtschaftsunternehmen geben nach einer Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft an, dass sie familienfreundliche Maßnahmen einführen, um • qualifizierte Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen (83,4 %) • die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen (81,1 %) • Kosten durch geringere Fluktuation und niedrigeren Krankenstand zu senken (78,4 %) • Kosten durch höhere Produktivität der Beschäftigten zu senken (70,3 %) • den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu verschaffen (70,3%) • aus der Elternzeit zurückkehrende Mütter/Väter schnell zu integrieren (53,3 %) • die Abwesenheitsdauer von Eltern zu verkürzen (44,2 %) Gerade vor dem bereits spürbar einsetzenden Fachkräftemangel, werden die ersten zwei Punkte für alle Unternehmen immer wichtiger.
Wie sieht es aber mit den Kosten aus? Wie können die gesenkt werden?
Wenn ein Mitarbeiter wegen der Familiengründung in seiner Berufstätigkeit pausiert, verliert das Unternehmen nicht nur einen eingearbeiteten Know-how-träger, sondern es entstehen auch Kosten für die Personalwiederbeschaffung bzw. durch eine vorübergehend unbesetzte Stelle.
Laut einer Studie der Prognos AG aus dem Jahre 2003 entstehen Wiederbesetzungskosten für Stellen der unteren Einkommensklasse (EK) von in Summe ca. 9.500 EUR, der mittleren EK von ca. 23.000 EUR und der oberen EK von ca. 43.200 EUR. Hierbei wurden Positionen wie Kosten der unbesetzten Stelle, Anwerbungs-, Auswahl-, Einstellungs-, Einarbeitungskosten et. berücksichtigt.
Die Mitarbeiter in Elternzeit scheiden jedoch nicht aus dem Unternehmen aus, sondern müssen in der Regel nach der Elternzeit auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden. Sie müssen also nicht unbefristet, sondern zeitweise ersetzt werden. Je länger die Mitarbeiter in der Familienzeit bleiben, desto höher werden die Wiedereingliederungskosten. Nach 36 Monaten geht man von 75 % der Kosten der Wiederbesetzung mit einer komplett neuen Kraft aus, nach 6 Monaten nur von 15 % dieser Aufwendungen. Das bedeutet, ausgehend von den o. g. Wiederbesetzungkosten für eine Kraft der mittleren EK, lässt sich bei einer Familienpause von 6 Monaten ein Betrag von 19.550 EUR sparen.
Ebenso sind erfahrungsgemäß die Überbrückungskosten für den befristeten Personalersatz deutlich niedriger, je kürzer die Stammkraft ausfällt.
Es ist also eindeutig: je schneller Eltern aus der Familienzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren, desto geringer sind die Überbrückungskosten für den Arbeitgeber.
Familienfreundliche Maßnahmen – von klein bis groß
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für ihre Mitarbeiter unterstützen und so von den oben skizzierten Vorteilen für das Unternehmen profitieren können:
• Familienfreundliche Führung; • Beratungsangebote für Eltern (z. B. zur Planung der Babypause schon in der Schwangerschaft, ), Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme für Beschäftigte in Elternzeit; • Teilzeitangebote, Arbeitszeitflexibilität und -souveränität für Eltern; • Telearbeit bzw. flexible Arbeitsorte für Beschäftigte mit Kindern; • betriebliche bzw. betrieblich unterstützte Kinderbetreuung und andere Serviceleistungen: • Familienfreundliche Unternehmenskultur.
Mehr zu den Gestaltungsmöglichkeiten von Familienfreundlichkeit im Betrieb erfahren Sie in den folgenden Artikeln dieser Serie.
Veröffentlichung: http://berlin.business-on.de/familienfreundlichkeit-ein-schlagwort-auch-in-der-wirtschaft_id335.html |