Soweit ersichtlich, ist nunmehr das erste veröffentlichte Urteil zu sog. 0190-Web-Dialern ergangen. Das Amtsgericht Freiburg entschied, dass in Fällen, in denen bei einem Download entsprechender Software nur "dezent" auf die Kostenfolgen hingewiesen wird und der Nutzer danach sich immer wieder unbemerkt über dieses Programm ins Internet einwählt, kein wirksamer Vertragsschluss zwischen Nutzer und dem betreffenden Anbieter zustande kommt. Damit müsse der Nutzer die erhöhten Entgelte nicht bezahlen, so das Amtsgericht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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