Der Bundesrat hat gegen das vom Bundestag beschlossene reformierte UWG Einspruch eingelegt. Damit geht das Gesetz zurück in den Bundestag, wo der Einspruch zurückgewiesen werden muss.
Zwar ist zu erwarten, dass dies aufgrund der Mehrheitsverhältnisse geschieht. Die Einführung des "neuen" und die Aufhebung des "alten" UWG verzögert sich aber dadurch. Bedeutung kann dies v.a. dadurch haben, dass mit dem neuen UWG die Schlussverkaufsregelungen aufgehoben werden sollen. Der "alte" Schlussverkauf beginnt eigentlich am letzten Montag im Juli. Ist bis zu diesem Zeitpunkt das Gesetz noch nicht in Kraft, gelten die bisherigen Regelungen und auch Beschränkungen weiter.
Da zuerst der Einspruch vom Bundestag zurückgewiesen, anschließend das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss, dürfte dies zu einem Wettlauf gegen die Zeit werden. Insbesondere wenn man noch bedenkt, dass am 1.7. ein neuer Bundespräsident kommt...
Die insbesondere für den Einzelhandel problematische Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Rechtslage um Schlussverkäufe ist für diesen umso ärgerlicher, wenn man bedenkt, dass die Abschaffung der Schlussverkaufsregelungen überhaupt nicht umstritten war. Grund für den Einspruch des Bundesrates war nämlich die Neuregelung zur Telefonwerbung. Der Bundesrat will, dass diese nur dann wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher einer solchen Werbung nicht ausdrücklich widerspricht. Der Bundestag will in Übereinstimmung mit der derzeitigen Rechtsprechung, dass Telefonwerbung nur dann erlaubt ist, wenn der Verbraucher hierzu ausdrücklich eingewilligt hat.
Wolfgang Riegger
Rechtsanwalt, Ludwigsburg
Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht
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