Datenschutzrecht. Internetrecht, E-Commerce, Recht der Neuen Medien
Datenschutzrecht
Datenschutzrecht gehört nicht erst seit der DSGVO zum von uns betreuten Rechtsgebiet, wie meine Qualifikation als Fachanwalt als Ausbildungsinhalt erkennen lässt. Mehr zum Datenschutzrecht: https://urheber-medien-it-recht.de/rechtsgebiete/datenschutzrecht.html
Mehr zu unseren Vorträgen: https://urheber-medien-it-recht.de/informationen/vortraege/unser-angebot.html
Internetrecht
Zu diesem Rechtsgebiet werden alle Problem gezählt, die bei einem Onlineauftritt, Webdesignvertrag, oder um Domains entstehen können. Daher sind auch die internetrelevanten Marken- und Namensstreitigkeiten sowie spezielle Urheberrechtsfragen von diesem Problemkreis umfasst. Darüber hinaus zählt Mängelgewährleistung bei Softwareverträgen und Hardwarverträgen zum IT-Recht. Des weiteren gehören Probleme aus dem Fernabsatz, wie Onlinshops, E-Commerce, Werberecht im Internet und Schutz vor Werbemails (SPAM) zu diesem Rechtskomplex.
sind Oberbegriffe, die vielfältige Probleme aus dem Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Namensrecht, Vertragsrecht und Urheberrecht in speziellem Bezug zum Internet setzen. Eine qualifiziert Tätigkeit des Rechtsanwalts erfordert daher umfassende Kenntnisse aus diesen speziellen Rechtsbereichen, die er vor dem sich ständig wandelnden Hintergrund des Cyberspace anpassen muss.
Klassiche Fragestellungen des Internetrechts sind:
- Online-Vertrieb für Unternehmer ( B2B)
- Online-Vertrieb für Verbraucher ( BcC ) Verbraucherschutz im Internet
- Haftungsbeschränkungen nach dem Telediensterecht
- Urheberrecht für Homepageinhalte und Homepagegestaltung/ website
- Gestaltung von Onlineshops nach Fernabsatzrecht ( Fernabsatzrichtlinie )
- Prüfung Impressum nach Mediendienstestaatsvertrag, Teledienstegesetz
- Markenrecht ( Anmeldung von Marken und Markenschutz, Kennzeichenschutz )
- Fernabsatz für Finanzdienstleistungen
- Wiederrufsrechte beim Fernabsatz
- Informations- und Wiederrufsrechte
- Internetauktionen
- Gestaltung elektronischer Geschäftsverkehr
- Content Provider Verträge
- Linking und Werbevereinbarungen
- Vertrag über Bannerwerbung
- Kennzeichnungspflicht für Werbung
- Nutzungsrechte an Inhalten verlinkter Seiten
- Nutzungsrechte für Grafiken und Linkdatenbanken
- Gewährleistung beim Linkingvertrag
- Hosting-Verträge
- Webdesignverträge
- Pflegeverträge für Websites
- Contenlieferungsverträge
- Sperrung von Websites
- Datenschutzvereinbarung ( Nutzungsprofile, Cookies, DATE-Warehouse/ DATA-Mining)
- Domainkaufverträge, Domainüberlassung, Domainkaufverträge, Domainsharingverträge
- Vertragsschluss per E-Mail, bzw. im Internet
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Vereinbarung zur Internetnutzung von Arbeitnehmern
- Sicherheitsrichtlinien für Netzwerk- und Internetnutzung
- Internet am Arbeitsplatz und Kontrolle des Arbeitenehmerverhaltens
- Homepageersterstellung durch Arbeitnehmer
- Umsatzsteuer im Internet
- Sachversicherung im E-Commerce
- Haftpflichtversicherung
- Internetkriminaltiät
- Unlauterer Wettbewerb im Internet
- Abwehr von SPAM, Verfolgung von SPAM-Versendern
- Zahlung im Internet, Kreditkartenzahlung, Onlinebanking, Onlinebrokering
Neue Medien und Arbeitsrecht
Personalpolitische Herausforderungen stellt die Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz dar. Eine arbeitsvertragliche Gestaltung, die dienstliche und private Nutzung, sowie deren Kontrolle sind nur einige Problempunkte die zu organisieren sind. Auch die Einbindung von Betriebsrat, Kontrolle der Einhaltung und Datenschutz sind dabei die wichtigtesten Problempunkte.
Problematisch ist dabei, dass die Rahmenbedingungen durch das arbeits- und Datenschutzrecht schon rechtlich schwierig und im Zusammenwirken schwer überschaubar sind. Dadurch entstehen schnell Rechtsprobleme, deren Unkenntnis bis zur Strafbarkeit führen können. Daher ist es unabwendbar die rechtlichen Vorgaben mit den personalpolitischen Erwägungen in Gleichklang zu bringen.
Internet und Arbeitsrecht, bzw. Arbeitsrecht und Internt
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